Winmedia

Informatik

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Gültigkeit
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen im Geschäftsfeld Webdesign, Website-Support, Online-Shop und Programmierung zwischen Winmedia Informatik GmbH, Zug, Schweiz (folgend Winmedia Informatik GmbH) und dem Besteller/Auftraggeber (Kunden), sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlagen oder abgeändert werden. Die online oder schriftliche Erteilung (per E-Mail oder Briefpost) eines Auftrages seitens des Bestellers/Auftraggebers (Kunden) ist auch die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Nebenabreden oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen unserer Zustimmung.
(2) Winmedia Informatik GmbH behält sich vor, die AGB zu ändern. Diese Änderungen werden umgehend allen Vertragspartnern mitgeteilt. Wird den Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei dem Kunden widersprochen, gilt die Neufassung der AGB als akzeptiert.
(3) Änderungen an den AGB sowie alle weiteren für den Geschäftsverlauf notwendigen Mitteilungen erfolgen generell an die E-Mail-Adresse des Kunden. Mitteilungen gelten mit dem Eingang auf dem Mailserver des Providers des Kunden und der damit hergestellten Verfügbarkeit an dieser Adresse als zugestellt unabhängig vom Datum, an dem der Kunde diese Mitteilungen tatsächlich abruft. Wir empfehlen den im Geschäftbereich üblichen täglichen Abruf der E-Mails.
(4) Diese AGB sind auf der Website von Winmedia Informatik GmbH unter dem entsprechenden Navigationspunkt verfügbar. Der Kunde kann die AGB jederzeit einsehen und ausdrucken.

§ 2 Leistungsbeschreibung, Angebot (Offerte) und Auftragserteilung
(1) Winmedia Informatik GmbH erbringt für den Kunden folgende Dienstleistungen: Webdesign, Erstellung und Pflege von Webpräsentationen, Erstellung von webbasierten Programmen mit Browser-Frontend und weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen, Programmierung von Windows Anwendungen.
(2) Winmedia Informatik GmbH erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen des Kunden.
(3) Winmedia Informatik GmbH erstellt dem Kunden ein individuelles Angebot. Dieses beschreibt zugleich den Leistungsumfang. Das Angebot ist gegenüber dem Kunden, an den sich das Angebot richtet, für die Gültigkeitsdauer von 14 Tagen verbindlich. Angebote ohne ausgewiesene Gültigkeitsdauer sind zunächst freibleibend.
(4) Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form per E-Mail oder Briefpost erfolgen. Die Auftragsbestätigung wird schriftlich per Briefpost von Winmedia Informatik GmbH angenommen.

§ 3 Preise und Zahlung
(1) Entstehen durch Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss Mehrkosten, sind diese vom Kunden zu tragen.
(2) Die Bezahlung aller entgeltlichen Leistungen erfolgt ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto von Winmedia Informatik GmbH.
(3) Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer (MWSt), die laufend dem Markt angepasst werden. Winmedia Informatik GmbH ist nicht MWSt-pflichtig. D.h., dass wir Ihnen keine MWSt belasten müssen. Auf den angegebenen Preisen muss keine Mehrwertsteuer zugeschlagen werden.
(4) Die Entgegennahme von Wechseln und Schecks ist ausgeschlossen.
(5) Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder in der Preisliste angeführten Preise. Mit der Auftragserteilung sind 60% der Auftragssumme zu entrichten. Mit der technischen Fertigstellung durch Winmedia Informatik GmbH sind die restlichen 40% der Auftragssumme zu bezahlen.

§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Das Urheberrecht bei allen von Winmedia Informatik GmbH erstellten und veröffentlichten Werken, wie Internetseiten, Programmen, Logos, Grafiken und Printerzeugnissen, liegt – wenn nicht anders vereinbart - ausschliesslich bei Winmedia Informatik GmbH.
(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde, wenn nicht anders vereinbart, das Nutzungsrecht für die erstellten Werke. Eine Vervielfältigung dieser Werke oder ein Einsatz in anderen elektronischen oder sonstigen Erzeugnissen ist, wenn nicht anders vereinbart, nicht erlaubt.
(3) Von Winmedia Informatik GmbH erstellte Programme dürfen ausschliesslich auf der oder den im Vertrag oder Angebot definierten Domain(s) betrieben werden.
(4) Die von Winmedia Informatik GmbH erstellten Programme sowie deren Quellcode bleiben Eigentum von Winmedia Informatik GmbH. Winmedia Informatik GmbH bleibt immer berechtigt, unter Berücksichtigung der Geheimhaltungspflicht (§10) die von ihm erstellten Programme oder Teile davon in veränderter oder unveränderter Form gleich zu welchem Zweck zu verwerten. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Änderungen an dem Programm vorzunehmen oder das Programm oder Teile davon in andere Programme zu integrieren.
(5) Winmedia Informatik GmbH ist es erlaubt, die erstellten Werke im üblichen Rahmen zu Eigenwerbung zu benutzen.
(6) Der Kunde gestattet es, dass Winmedia Informatik GmbH einen Vermerk mit Verlinkung zur Homepage von Winmedia Informatik GmbH in die erstellten Websiten oder Programme einfügt.
(7) Wiederverkauf der von Winmedia Informatik GmbH erstellten Werke oder Teile davon ist ohne ausdrückliche Genehmigung von Winmedia Informatik GmbH nicht gestattet.

§ 5 Leistungserbringung, Abnahmen und Übergabe
(1) Sind zu Erbringung der Leistung Zuarbeiten oder Materialien (Fotos, Texte etc) erforderlich, stellt diese der Kunde umgehend und unentgeltlich zur Verfügung; insbesondere überträgt der Kunde mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Zuarbeiten und des Materials Winmedia Informatik GmbH alle zur Erfüllung des Vertragszweckes notwendigen Nutzungsrechte.
(2) Im Rahmen der Vereinbarung wird ein Zeitrahmen zur Erbringung der Leistungen vereinbart sowie Meilensteine zur Erreichung von Zwischenzielen festgelegt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, diese Meilensteine einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die zur Erreichung der Meilensteine zu liefernden Daten fristgerecht zu liefern und, wenn erforderlich, Zwischenabnahmen von Teilergebnissen durchzuführen. Bei Nichteinhaltung solcher Termine seitens des Kunden kann Winmedia Informatik GmbH nicht die Einhaltung des Zeitrahmens garantieren.
(3) Entsprechen die erbrachten Leistungen im Wesentlichen dem Vertrag und sind diese nicht mit erheblichen Mängeln behaftet, so hat eine Abnahme zu erfolgen. Verweigert der Kunde die Abnahme, so gelten nach einer Frist von 1 Woche nach Vorlage zur Abnahme die Leistungen als abgenommen.
(4) Während der Entwicklung steht das Projekt auf dem Server von Winmedia Informatik GmbH zur Verfügung. Die endgültige Übergabe der Projektdaten an den Kunden bzw. das Bereitstellen auf dem Kundenserver erfolgt nach Zahlungseingang der Abschlussrechnung. Quelldaten von Programmen und Webdesign bleiben soweit es sich nicht um Open Source Code handelt im Eigentum von Winmedia Informatik GmbH. Ein Herausgabeanspruch des Kunden besteht insoweit nicht.

§ 6 Pflichten und Haftung des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Winmedia Informatik GmbH nur Materialien zur Verfügung zu stellen, an denen der Kunde die notwendigen Rechte besitzt. Der Kunde stellt Winmedia Informatik GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der unrechtmässigen Nutzung von Daten und/oder Rechten entstehen könnten.
(2) Der Kunde stellt vor der Übergabe Sicherungskopien der an Winmedia Informatik GmbH übergebenen Daten her.
(3) Der Kunde ist allein für die veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, alle relevanten Vorschriften und Gesetze zu beachten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle bereitgestellten Informationen als seine eigenen zu kennzeichnen. Der Kunde stellt Winmedia Informatik GmbH von allen Ansprüchen frei, die aus der Verletzung der Kennzeichnungspflichten herrühren.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, keine, rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder in sonstiger Weise gesetzeswidrigen Inhalte zu veröffentlichen. Bei festgestellten Gesetzesverstössen ist Winmedia Informatik GmbH berechtigt, den Zugang zu den Internetseite zu sperren. Ausserdem kann eine Meldung an die zuständige Behörde erfolgen.
(6) Winmedia Informatik GmbH ist nicht verpflichtet, die Internetpräsenz auf etwaige Verstösse zu überprüfen.

§ 7 Gewährleistung
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein auf allen Systemen und Betriebssystemen funktionierendes Programm zu erstellen. Winmedia Informatik GmbH erstellt seine webbasierten Programme aufgrund der Erfahrung mit verschiedenen Browsern und testet die Funktionalität in Webbrowsern verschiedener Hersteller und Versionen. Aufgrund der Vielzahl von möglichen Nutzerplattformen, gebildet aus Kombinationsmöglichkeiten zwischen Betriebssystem, Browserhersteller, Browserversion, individuellen Konfigurationen, in der Umgebung noch installierten Programmen etc., kann Winmedia Informatik GmbH nicht für die allumfassende Funktionalität auf allen Nutzerplattformen einstehen.
(2) Eine unterschiedliche Darstellung der Website in verschiedenen Browsern auf verschiedenen Betriebssystemen und Konfigurationen stellt bei korrektem HTML-Quelltext keinen Mangel dar, da dies ausserhalb des Einflussbereichs von Winmedia Informatik GmbH liegt.
(3) Wünscht der Kunde von den Standards des World Wide Web Consortiums abweichende Lösungen, so können wir für Mängel in der Darstellung oder Funktionalität der Website nicht einstehen. Ebenso umfasst die Gewährleistung nicht Mängel, die auf Vorgaben des Kunden zurückzuführen sind.
(4) Mängel, die nach der Abnahme auftreten, hat der Kunde unverzüglich schriftlich mit einer konkreten Mängelbeschreibung anzuzeigen. Winmedia Informatik GmbH verpflichtet sich, die angezeigten Mängel nach dem Stand der Technik zu beheben.
(5) Stellt sich heraus, dass angezeigte Mängel keine Mängel sind, für die Winmedia Informatik GmbH einzustehen hat, trägt der Kunde den Winmedia Informatik GmbH entstandenen Aufwand.
(6) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung selbst oder durch Dritte Eingriffe, z.B. Änderungen, an der Leistung von Winmedia Informatik GmbH vorgenommen hat.

§ 8 Haftung von Winmedia Informatik GmbH
(1) Mit der Genehmigung von Entwürfen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
(2) Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung des Webdesigners(Winmedia Informatik GmbH).
(3) Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet der Webdesigner(Winmedia Informatik GmbH) nicht.
(4) Soweit der Webdesigner(Winmedia Informatik GmbH) notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen des Webdesigners(Winmedia Informatik GmbH). Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen.
(5) Winmedia Informatik GmbH ist berechtigt, die mit der Durchführung beauftragten Dienstleistler jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln.
(6) Der Webdesigner(Winmedia Informatik GmbH) haftet nur bei eigenem Verzug und von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

§ 9 Zahlungsverzug, Mahnkosten
(1) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sämtlich daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, sowie von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 6% des verrechneten Betrages zu berechnen.
(2) Für jede Mahnung von Winmedia Informatik GmbH wird ein Pauschalbetrag von Fr. 15.- fällig. Dies gilt nicht für die erste Mahnung.

§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Winmedia Informatik GmbH und Kunde verpflichten sich gegenseitig, die im Rahmen der Auftragabarbeitung zur Kenntnis gelangten betriebsinternen Angelegenheiten unbefristet geheim zu halten.
(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die erhaltenen Passwörter oder ähnliche[s] nicht an unbefugte Dritte weitergegeben wird.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschliesslich der AGB ganz oder teilweise nicht rechtwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf Schweizerischem Recht. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist für beide Seiten Zug, Schweiz.


Fassung vom 1.11.2008
Irrtum und Änderungen vorbehalten